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   BVerwG, 06.01.1977 - IV B 183.76   

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BVerwG, 06.01.1977 - IV B 183.76 (https://dejure.org/1977,3398)
BVerwG, Entscheidung vom 06.01.1977 - IV B 183.76 (https://dejure.org/1977,3398)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Januar 1977 - IV B 183.76 (https://dejure.org/1977,3398)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme eines überwirkenden Bestandschutzes - Zulässigkeit zur Ausbeutung neuer Abbauflächen zur Torfgewinnung auf Grund einer Erschöpfung der bisherigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.11.1975 - IV C 2.74

    Zulassung eines Betriebsplanes - Abbau von Lavagestein

    Auszug aus BVerwG, 06.01.1977 - 4 B 183.76
    Bereits gesichert ist, daß der überwirkende Bestandsschutz, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, einen untrennbaren Funktionszusammenhang voraussetzt (Urteil vom 14. November 1975 - BVerwG IV C 2.74 - in Buchholz 406.40 § 4 RNatSchG Nr. 2 S. 1 [5]).

    Das Vorhandensein einer eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition setzt, wie die Beschwerde selbst richtig anführt, nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats unter anderem voraus, "daß die fragliche Nutzung in der 'Situation' eines Grundstücks in einer Weise angelegt ist, daß sie sich der darauf reagierenden Verkehrsauffassung als angemessen 'aufdrängt'" (Urteil vom 14. November 1975 a.a.O. S. 6 mit weiteren Nachweisen).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2010 - 5 S 875/09

    Zur Berücksichtigung von Bestandsschutz für Einzelhandelsbetriebe bei der

    Auf das unmittelbar aus Art. 14 Abs. 1 GG abgeleitete, inzwischen aufgegebene (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.1998 - 4 C 10.97 -, BVerwGE 106, 228, Beschl. v. 11.05.1998 - 4 B 45.98 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 152) Institut des "überwirkenden (aktiven) Bestandsschutzes" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.01.1977 - IV B 183.76 -, Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 5; Urt. v. 17.01.1986 - 4 C 80.82 -, BVerwGE 72, 362) sollte damit nicht zurückgegriffen werden.
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